Es ist 12 Uhr, die Präsentation startet in 2 Stunden und dem Ganzen fehlt noch der richtige Kick. Die vielen Informationen müssen mit ein paar visuellen Hightlights aufgepeppt werden, sonst schläft das Publikum spätestens nach der halben Zeit ein und die Handouts landen bestenfalls in der Schublade. Also schnell ins Netz und einige schicke Bilder gegoogelt...
Kennen Sie das? Aber vorsicht!
Das arme kleine Bild hat sein eigenes Recht. Auch wenn es im Web jedermann betrachten kann, dürfen Sie es nicht für Ihre Zwecke benutzen. Dazu müssen Sie den Urheber - sprich den Fototgrafen - fragen und wenn er der Verwendung zustimmt, ihn auch benennen, als Fußnote oder Quellenangabe. Fotos gelten als „Lichtbildkunst“ und unterliegen dem Urheberrecht, polizeiliche Beweisfotos von Verkehrssünder ausgenommen, die sind auch so teuer genug. Heute kann man für wenig Geld gute Bilder oder Grafiken bei einer Vielzahl von Bildagenturen kaufen und für geschäftliche Imagewerbeung einsetzen. Aber auch wenn das Foto gekauft wurde, muss Fotograf und Bildagentur benannt werden. Wie, wo und wie oft das Motiv verwendet werden darf, ist in den Lizensbedingungen der Bildagentur geregelt. Also lieber Bilder und Grafiken legal erwerben, als eine teure gerichtliche Abmahnung zu riskieren. Es sei denn Sie haben Zeit, viel Zeit. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers ist das Bild frei für jeden nutzbar – aber solange kann wohl keine Präsentation warten.